Genehmigte Supervision – Einzelsupervision und Leitungssupervision/ Coaching; Teamsupervision oder Teamberatung und Gruppensupervision mit Supervisoren/ Supervisorinnen und Coachs der Fachgruppenliste -ist grundsätzlich kostenfrei.
Bei Kompaktsupervision sind zweimal ein halber Tag (pro Jahr) kostenfrei, ebenso gilt das für Live-Supervision.
Procedere
Kontaktaufnahme:
- Erster Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem/der Supervisor/in aus der Fachgruppe, der/ die gewünscht wird. Hat der/ die Supervisor/in einen freien Platz, wird mit ihr/ ihm das weitere Vorgehen besprochen (Antrag/ Genehmigung, Planung der Treffen etc.).
- Interessierte können sich auch an die Leitung der Fachstelle wenden, um Informationen zur Wahl von Supervisoren/ Supervisorinnen zu bekommen.
Info:
- Die Fachgruppenliste für Supervisor/innen und Coachs ist bei Genehmigung eines Antrags bindend.
- Die Genehmigung gilt jeweils nur für das auf dem Antrag oben angegebene Geschäftsjahr (entspricht einem Kalenderjahr), d. h. zu Beginn eines neuen Jahres ist ein neuer Antrag zu stellen.
- Supervision und Coaching sind mit der gesamten Fahrtzeit als Dienstzeit anerkannt.
- Die Fahrtkosten werden vom Dienstgeber übernommen und sind über das Fahrtenbuch abzurechnen.