Organisatorisches

Genehmigte Supervision und Coaching durch die Supervisor*innen und Coaches der Fachstelle ist für die anspruchsberechtigten Mitarbeitenden grundsätzlich kostenfrei. 
Bei Kompaktsupervision sind zweimal ein halber Tag (pro Jahr) kostenfrei, ebenso gilt das für Live-Supervision.

Vorgehensweise/Anmeldung

Kontaktaufnahme:
  • Erster Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem/der gewünschten Supervisor/in aus der Fachgruppe. Wenn Kapazitäten vorhanden sind, wird das weitere Vorgehen besprochen (Antrag/Genehmigung, Zielvereinbarung, Planung der Treffen etc.).
  • Interessierte können sich auch an die Leitung der Fachstelle wenden, um Informationen zur Wahl von Supervisor*innen/ Coaches zu bekommen.
Info:
  • Die Fachgruppenliste für Supervisor*innen und Coachs ist bei Genehmigung eines Antrags bindend.
  • Die Genehmigung gilt jeweils nur für das auf dem Antrag oben angegebene Geschäftsjahr (entspricht einem Kalenderjahr), d. h. zu Beginn eines neuen Jahres ist ein neuer Antrag zu stellen.
  • Supervision und Coaching sind mit der gesamten Fahrtzeit als Dienstzeit anerkannt.
  • Die Fahrtkosten werden vom Dienstgeber übernommen und sind über das Fahrtenbuch abzurechnen.
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