Genehmigte Supervision und Coaching durch die Supervisor*innen und Coaches der Fachstelle ist für die anspruchsberechtigten Mitarbeitenden grundsätzlich kostenfrei.
Bei Kompaktsupervision sind zweimal ein halber Tag (pro Jahr) kostenfrei, ebenso gilt das für Live-Supervision.
Vorgehensweise/Anmeldung
Kontaktaufnahme:
- Erster Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem/der gewünschten Supervisor/in aus der Fachgruppe. Wenn Kapazitäten vorhanden sind, wird das weitere Vorgehen besprochen (Antrag/Genehmigung, Zielvereinbarung, Planung der Treffen etc.).
- Interessierte können sich auch an die Leitung der Fachstelle wenden, um Informationen zur Wahl von Supervisor*innen/ Coaches zu bekommen.
Info:
- Die Fachgruppenliste für Supervisor*innen und Coachs ist bei Genehmigung eines Antrags bindend.
- Die Genehmigung gilt jeweils nur für das auf dem Antrag oben angegebene Geschäftsjahr (entspricht einem Kalenderjahr), d. h. zu Beginn eines neuen Jahres ist ein neuer Antrag zu stellen.
- Supervision und Coaching sind mit der gesamten Fahrtzeit als Dienstzeit anerkannt.
- Die Fahrtkosten werden vom Dienstgeber übernommen und sind über das Fahrtenbuch abzurechnen.